Über ein Jahr EU AI Act: Öffentliche Einrichtungen zwischen Pflichten und Chancen

Über ein Jahr EU AI Act Öffentliche Einrichtungen zwischen Pflichten und Chancen

Seit August 2024 gilt der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) als verbindlicher Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Europa. Ziel ist es, sichere, transparente und menschenzentrierte KI-Systeme zu etablieren – gerade in sensiblen Bereichen wie Justiz, Verwaltung oder kirchlichen Organisationen.

Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich: Viele Einrichtungen ringen noch mit der praktischen Umsetzung. Während erste Verbote und Transparenzpflichten längst gelten, sind insbesondere Hochrisiko-Anwendungen weiterhin eine Herausforderung. Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Qualifizierung erfordern Zeit, Ressourcen und technisches Know-how.

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