KRITIS-Dachgesetz beschlossen – Was Betreiber kritischer Infrastrukturen jetzt wissen müssen

KRITIS-Dachgesetz beschlossen Was Betreiber kritischer Infrastrukturen jetzt wissen müssen

Nach mehrjähriger Verzögerung hat der Bundestag am 29. Januar 2026 das KRITIS-Dachgesetz beschlossen [1]. Das Gesetz schafft erstmals bundeseinheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen und ergänzt damit die bereits etablierten IT-Sicherheitsanforderungen.

Betroffen sind elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung [2]. Grundsätzlich fallen Unternehmen unter das Gesetz, die mehr als 500.000 Menschen versorgen – die Bundesländer können jedoch eigenständig niedrigere Schwellenwerte festlegen.

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