EU E-Evidence-Verordnung in Kraft: Drastisch erhöhtes Risiko für Datenabfluss in der Cloud zwingt Berufsgeheimnisträger zum Handeln

U E-Evidence-Verordnung in Kraft Drastisch erhöhtes Risiko für Datenabfluss in der Cloud zwingt Berufsgeheimnisträger zum Handeln

Mit dem Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist am 18. August 2026 ist die EU E-Evidence-Verordnung (EU 2023/1543) endgültig in Kraft getreten. Sie schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den grenzüberschreitenden Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel. Was als Fortschritt für die Ermittlungsarbeit gedacht ist, birgt für datenverarbeitende Unternehmen und insbesondere für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Steuerberater ein massives Risiko des Datenabflusses. Der Hamburger Cloud-Sicherheits-Experte TeamDrive Systems weist in diesem Zusammenhang auf die drastisch veränderten Verantwortlichkeiten hin.

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